Peer-to-Peer-Austausch auf kurzem Dienstweg: das deutsche TAIEX-Engagement 2024
Auch in diesem Jahr haben sich deutsche Behörden und Expertinnen und Experten umfassend in TAIEX (Technical Assistance and Information Exchange) eingebracht. Im Rahmen des EU-Instruments fanden 14 Missionen, 13 Studienbesuche und 38 Workshops statt.
79 deutsche Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen, darunter Justiz, Wirtschaft, Umwelt und Finanzdienstleitungen, waren beteiligt und tauschten sich auf Peer-to-Peer-Ebene mit Kolleginnen und Kollegen aus dem EU-Beitrittsraum sowie aus Partnerstaaten weltweit aus.
Die Fachleute verschiedener Bundesministerien und Landesbehörden stellten dabei ihre Expertise zur Umsetzung und Anwendung von EU-Rechtsvorschriften und Good Practices bereit. Für das Jahr 2024 ist die Beteiligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und seiner nachgeordneten Behörden, darunter das Bundeskartellamt, in Ländern wie Albanien, Ukraine oder Zypern hervorzuheben.
Die Nationale Kontaktstelle (NCP) für TAIEX im BMWK unterstützt dieses Engagement, stellt Kontakte zwischen der EU-Kommission und deutschen Behörden her und berät zu allgemeinen Fragen des Instruments. In diesem Jahr stellte der NCP auch umfassende Informationen im Rahmen einer virtuellen Informationsveranstaltung (Link zur Präsentation) sowie der Jahrestagung der Koordinierungsstelle am 19.November zur Verfügung. Beide Male waren Vertreterinnen der EU-Kommission anwesend, die individuell auf Fragen eingingen.
TAIEX 2025 – So können Sie mitmachen
Um auch im kommenden Jahr ein hohes Engagement und Beteiligung deutscher Behörden am TAIEX-Instrument sicherzustellen, möchte wir Sie auf die Möglichkeit zur Beteiligung aufmerksam machen. So können Sie sich in der Datenbank der EU-Kommission als Expert/in registrieren lassen. Sie erhalten dann regelmäßig zu ihrer Expertise passende Angebote der EU-Kommission. Den Link zur Anmeldung zur Datenbank für Expertinnen und Experten finden Sie hier. Zudem erhalten die Behörden auch regelmäßig Anfragen direkt von der Nationalen Kontaktstelle, auf die Sie sich in Abstimmung mit den zuständigen Stellen in Ihrem Haus auch melden können.Auch beraten wir Sie gern zum Antragsverfahren. Wichtig bleibt dabei zu berücksichtigen, dass der Antrag ausschließlich von einer Verwaltung aus einem Partnerland gestellt werden kann.
Interessierte Behörden können online einen Antrag stellen, in dem sie den benötigten Unterstützungstyp, eine kurze Erläuterung des Bedarfs sowie die relevanten Themen angeben. Jedoch ist bei bestehenden Kontakten zu einer Partnerbehörde natürlich auch im Vorfeld ein Austausch zu möglichen Themen und eine Unterstützung von bei der Antragsstellung möglich. Den Link zum Portal der EU-Kommission für die Antragsstellung finden sie hier.
Bei weiteren Fragen konsultieren Sie die Webseite der Nationalen Kontaktstelle oder kommen Sie gern direkt auf uns zu: Sie können uns jederzeit unter TAIEX@bmwk.bund.de erreichen. Die Kolleginnen und Kollegen der Nationalen Kontaktstelle beraten Sie gern!