Reformen unterstützen, Wandel gestalten
„Nichts ist möglich ohne den Menschen, nichts
ist von Dauer ohne Institutionen.“ - Jean Monnet
Akteurinnen und Akteure
Unique Twinning Features, © BMWK.
Rollen und Aufgaben im Twinning
Nach der Veröffentlichung einer Ausschreibung haben die EU-Mitgliedstaaten ca. acht Wochen Zeit, um ein Projektteam zusammen zu stellen. Folgende Positionen werden benötigt:
Projektleitung (PL)
Für die Projektleitung kommt eine aktive, erfahrene und bestenfalls hochrangige Person aus der öffentlichen Verwaltung oder einer mandatierten (d.h. gleichgestellten, durch die EU-Kommission bestätigten) Einrichtung in Frage. Sie trägt die Gesamtverantwortung für das Projekt und vertritt die Behörde des Mitgliedstaats. Die PL unterstützt den oder die Langzeitberater/in (Resident Twinning Advisor, RTA) grundsätzlich von der deutschen Heimatbehörde aus.
Die PL-Tätigkeit umfasst etwa ein bis drei Arbeitstage pro Monat und die Teilnahme an den Projektsteuerungstreffen vor Ort. Die PL leitet diese gemeinsam mit der Projektleitung des Partnerlands und in enger Abstimmung mit dem/r Langzeitberater/in.
In der Verantwortung der PL liegen der Einsatz der Kurzzeitexpertinnen und -experten (KZE), die Überwachung des Projektbudgets und die vierteljährliche Berichterstattung. Ein KZE-Einsatz ist für die PL ebenfalls möglich. Soweit der deutsche Beitrag in Form einer Junior-Partnerschaft und damit einer Juniorprojektleitung erfolgt, gelten die Anforderungen an die PL aus dem Projektfiche nur eingeschränkt.
Resident Twinning Advisor/Langzeitberater/in (RTA)
Die Langzeitberaterin bzw. der Langzeitberater ist das Rückgrat des Twinning-Projekts und die direkte Ansprechperson für alle Beteiligten vor Ort. Für die gesamte Projektdauer (durchschnittlich 1,5 Jahre) wird die bzw. der RTA in die begünstigte Behörde im Partnerland entsandt, zentrale Aufgabe ist die Koordination der KZE-Einsätze und die Sicherstellung der Kontinuität in der Projektumsetzung. In der Regel wird vor Ort eine RTA-Assistenz eingestellt, die in administrativen und sprachlichen Belangen unterstützt.
Die bzw. der RTA stammt aus der öffentlichen Verwaltung oder einer mandatierten Einrichtung, kennt sich im Allgemeinen im relevanten Sektor aus und verfügt über hinreichende soziale sowie interkulturelle Kompetenz. Möglichst langjährige, jedoch mindestens dreijährige Verwaltungserfahrung bei der Umsetzung des EU-Rechts in nationales Recht im relevanten Themengebiet sowie ggf. praktische Erfahrung bei dessen Anwendung werden vorausgesetzt. Die konkreten Anforderungen sind im Projektaufruf benannt.
Je nach Partnerland sollten fließende Englisch- oder Französischkenntnisse vorliegen. Kenntnisse der Landessprache sind von Vorteil. Für diese Position können neben aktiven öffentlich Bediensteten auch Personen im Ruhestand eingesetzt werden, solange die Pensionierung bzw. der Renteneintritt zum Zeitpunkt des Projektaufrufs maximal drei Jahre zurück liegt.
Komponentenleitung
Für jede inhaltliche Komponente des Projekts wird eine verantwortliche Person identifiziert. Sie ist für die fachliche Umsetzung sowie die Koordinierung der Einsätze der Expertinnen und Experten zuständig. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit PL und RTA. Die Anforderungen an das jeweilige Profil ergeben sich aus dem Projektaufruf.
Kurzzeitexpertinnen/Kurzzeitexperten (KZE)
Eine Vielzahl von Kurzzeitexpertinnen und -experten tragen in EU-Twinning-Projekten mit ihren spezifischen, projektrelevanten Kenntnissen im Rahmen einzelner Einsätze dazu bei, dass die Projektziele erreicht werden. Koordiniert und unterstützt werden sie dabei von der bzw. dem RTA. Sie werden für einzelne Einsätze mit einer Dauer von in der Regel je drei bis fünf Arbeitstagen ins Partnerland entsandt. Über die Dauer eines Projekts hinweg sind beispielsweise zwei bis drei Einsätze denkbar. Dies kann – abhängig von der Verfügbarkeit – allerdings variieren. Je nach Projekt und den damit verbundenen Themenbereichen werden verschiedenste Expertenprofile benötigt.
Dienstleister (Projekt- und Finanzmanagement)
Bei der EU mandatierte Dienstleister („general management bodies“) können die Behörden sowie die PL und RTAs von Beginn an bei der Angebotserstellung, Expertensuche und Projektumsetzung bis zur Beendigung eines Vorhabens gemäß den EU-Regularien unterstützen. Etwaige Kosten hierfür können nach Zuschlag aus der Pauschale zur Kompensation von Projektmanagementkosten finanziert werden. Diese sog. Twinning Project Support Costs sind Bestandteil des Projektbudgets. In der Angebotsphase übernimmt die Nationale Kontaktstelle (NCP) die Kosten.