BMI regelt Anrechnung von virtuellen Einsätzen in internationalen Verwaltungspartnerschaften

BMI regelt Anrechnung von virtuellen Einsätzen in internationalen Verwaltungspartnerschaften

19.07.2023

In einem an alle obersten Bundesbehörden versandten Rundschreiben schafft das Bundesinnenministerium (BMI) Klarheit und Rechtssicherheit bei der Anrechnung von virtuellen Einsätzen für beteiligte Einrichtungen des Bundes. Virtuelle Einsätze werden Missionen, die vor Ort im Partnerland stattfinden, gleichgestellt. Es findet keine (anteilige) Anrechnung auf die Inlandsbesoldung mehr statt, wenn der Dienstherr die Personalaufwandsentschädigung an Mitarbeiter weiterreicht. Diese Regelung gilt gleichermaßen für EU-finanzierte Twinning-Projekte und bilaterale Verwaltungspartnerschaften.

Der NCP begrüßt sowohl die Gleichstellung von virtuellen und Vor-Ort Missionen als auch die ausdrückliche Erwähnung, dass die Regelungen auch Anwendung für bilaterale, nicht EU-finanzierte Kooperationen finden.

Das Schreiben ist das Ergebnis eines längeren Dialoges des NCP mit dem BMI. Ursprung hierfür war der Bedarf einer grundsätzlichen Regelung virtueller Einsätze anlässlich der Pandemie-Situation.

Das Schreiben finden Sie hier:

https://www.ncp-twinning.de/wp-content/uploads/2023/07/Rundschreiben_Anrechnung-von-virtuellen-Einsaetzen-fuer-beteiligte-Einrichtungen-des-Bundes.pdf

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