Ukrainische Delegation zu Gast bei deutschen Institutionen für Qualitätsinfrastruktur

Vertreterinnen und Vertreter des ukrainischen Wirtschaftsministeriums, der ukrainischen Akkreditierungsstelle und verschiedener nationaler Metrologie-Institute waren Ende November nach Deutschland gereist, um sich mit der Institutionenlandschaft für Qualitätsinfrastruktur in Deutschland auszutauschen.

Foto: DAkkS

In Berlin gewährte ihnen die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) dabei einen Einblick in die europäische Produktregulierung und die Rolle der Akkreditierung bei der Notifizierung im Bereich der Bauprodukteverordnung.

Beim Besuch des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz fand ein Austausch über die Konformitätsbewertung und Anerkennung von gewerblichen Produkten zwischen der Ukraine und der EU statt. Im Nachgang lernte die Delegation die Rolle des Deutschen Instituts für Bautechnik als notifizierende Behörde kennen.

Zudem wurden Erfahrungen mit der Bundesnetzagentur und deren Abgrenzung zu den Aufgaben der DAkkS erläutert und sollen auf einer Vernetzungskonferenz in 2025 vertieft werden. Zuletzt tauschte sich die Delegation mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig aus, um sich über die gemeinsame Zusammenarbeit und Fachthemen der Konformitätsbewertung von Messgeräten zu informieren. Die PTB gab auch einen Einblick in die aktuelle Forschungsarbeit des Quantentechnologie-Zentrums und Anwendungen von Ionen-Fallen.

Foto: PTB

Die Verwaltungspartnerschaft zwischen Deutschland und Ukraine unterstützt Ukraine bei der Umsetzung der Empfehlungen der EU für die ACAA-Verhandlungen (Agreement on Conformity Assessment and Acceptance of Industrial Products). Der Abbau technischer Handelshemmnisse für Industrieprodukte ist ein wichtiges Ziel der Freihandelszone zwischen Ukraine und der EU.

Am 11. Dezember sprachen der ukrainische Premierminister Denys Shmyhal und Vizekanzler, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck im Rahmen einer ukrainischen Delegationsreise nach Berlin über das angestrebte ACAA-Abkommen, das auch die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Ukraine und Deutschland stärken wird.

Mehrjährige Verwaltungspartnerschaft mit Montenegro zu Wettbewerbsrecht endet

Schulungen für relevante Behörden, Beratung zu komplexen Kartell- und Fusionsfällen und eine Studienreise nach Deutschland waren Bestandteil der deutsch-montenegrinischen Verwaltungspartnerschaft zu Wettbewerbsrecht, die zwischen September 2021 bis Dezember 2024 umgesetzt wurde. Ziel der Verwaltungspartnerschaft war es, Montenegro bei der Erfüllung der Anforderungen des EU-Acquis in Bezug auf das Wettbewerbsrecht zu unterstützen.

Am 21. November nahmen rund 40 Gäste aus montenegrinischen Ministerien und Forschungseinrichtungen, europäischen Botschaften sowie der EU-Delegation in Podgorica, der Wettbewerbsbehörde Montenegros und dem Bundeskartellamt an der Abschlussveranstaltung in Podgorica teil.

Als letzte Aktivität der Verwaltungspartnerschaft wurde am 22. November ein Trainingsseminar zu Wettbewerbsrecht für montenegrinische Verwaltungsrichterinnen und -richter durchgeführt.

Video zum Projekt:

Peer-to-Peer-Austausch auf kurzem Dienstweg: das deutsche TAIEX-Engagement 2024

Auch in diesem Jahr haben sich deutsche Behörden und Expertinnen und Experten umfassend in TAIEX (Technical Assistance and Information Exchange) eingebracht. Im Rahmen des EU-Instruments fanden 14 Missionen, 13 Studienbesuche und 38 Workshops statt.

79 deutsche Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen, darunter Justiz, Wirtschaft, Umwelt und Finanzdienstleitungen, waren beteiligt und tauschten sich auf Peer-to-Peer-Ebene mit Kolleginnen und Kollegen aus dem EU-Beitrittsraum sowie aus Partnerstaaten weltweit aus.

Die Fachleute verschiedener Bundesministerien und Landesbehörden stellten dabei ihre Expertise zur Umsetzung und Anwendung von EU-Rechtsvorschriften und Good Practices bereit. Für das Jahr 2024 ist die Beteiligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und seiner nachgeordneten Behörden, darunter das Bundeskartellamt, in Ländern wie Albanien, Ukraine oder Zypern hervorzuheben.

Die Nationale Kontaktstelle (NCP) für TAIEX im BMWK unterstützt dieses Engagement, stellt Kontakte zwischen der EU-Kommission und deutschen Behörden her und berät zu allgemeinen Fragen des Instruments. In diesem Jahr stellte der NCP auch umfassende Informationen im Rahmen einer virtuellen Informationsveranstaltung (Link zur Präsentation) sowie der Jahrestagung der Koordinierungsstelle am 19.November zur Verfügung. Beide Male waren Vertreterinnen der EU-Kommission anwesend, die individuell auf Fragen eingingen.

TAIEX 2025 – So können Sie mitmachen
Um auch im kommenden Jahr ein hohes Engagement und Beteiligung deutscher Behörden am TAIEX-Instrument sicherzustellen, möchte wir Sie auf die Möglichkeit zur Beteiligung aufmerksam machen. So können Sie sich in der Datenbank der EU-Kommission als Expert/in registrieren lassen. Sie erhalten dann regelmäßig zu ihrer Expertise passende Angebote der EU-Kommission. Den Link zur Anmeldung zur Datenbank für Expertinnen und Experten finden Sie hier. Zudem erhalten die Behörden auch regelmäßig Anfragen direkt von der Nationalen Kontaktstelle, auf die Sie sich in Abstimmung mit den zuständigen Stellen in Ihrem Haus auch melden können.Auch beraten wir Sie gern zum Antragsverfahren. Wichtig bleibt dabei zu berücksichtigen, dass der Antrag ausschließlich von einer Verwaltung aus einem Partnerland gestellt werden kann.

Interessierte Behörden können online einen Antrag stellen, in dem sie den benötigten Unterstützungstyp, eine kurze Erläuterung des Bedarfs sowie die relevanten Themen angeben. Jedoch ist bei bestehenden Kontakten zu einer Partnerbehörde natürlich auch im Vorfeld ein Austausch zu möglichen Themen und eine Unterstützung von bei der Antragsstellung möglich. Den Link zum Portal der EU-Kommission für die Antragsstellung finden sie hier.

Bei weiteren Fragen konsultieren Sie die Webseite der Nationalen Kontaktstelle oder kommen Sie gern direkt auf uns zu: Sie können uns jederzeit unter TAIEX@bmwk.bund.de erreichen. Die Kolleginnen und Kollegen der Nationalen Kontaktstelle beraten Sie gern!

Jahrestagung 2024 der Koordinierungsstelle für Verwaltungspartnerschaften und EU-Twinning

Bei der Jahrestagung der Koordinierungsstelle für Verwaltungspartnerschaften und EU-Twinning standen diesmal insbesondere die bilateralen Verwaltungspartnerschaften im Mittelpunkt. Den rund 80 Teilnehmenden wurden auf der Veranstaltung am 19. November in Berlin zu beiden Instrumenten aktuelle Entwicklungen und Beispiele aus der Praxis vorgestellt.

Kirsten Scholl, Leiterin der Europa-Abteilung im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), hob in ihrer Begrüßung die Vorteile von Verwaltungspartnerschaften hervor und rief dazu auf, dass Mitarbeitende in Bundes- und Landesverwaltungen sich weiterhin dort engagieren.

Norbert Schultes, Leiter des BMWK-Referats „Internationale Verwaltungspartnerschaften (inkl. EU-Twinning), Regierungsberatung“, verwies auf die Vorteile, die insbesondere bilaterale Verwaltungspartnerschaften für das BMWK bieten: „Wir entscheiden über die Projekte, ihre Inhalte und die Projektpartner auf beiden Seiten.“

Die Themen für Verwaltungspartnerschaften seien dabei grundsätzlich die gleichen wie beim EU-Twinning, so Schultes, sie reichen von der Wettbewerbspolitik und Fragen der öffentlichen Vergabe bis hin zur Qualitätsinfrastruktur, dem Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse sowie der Energie- und Klimaschutzpolitik.

Als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg hat das BMWK seine Unterstützung auf die Ukraine konzentriert, dort sind Verwaltungspartnerschaften in den Bereichen Qualitätsinfrastruktur und Arbeitsmarktpolitik vereinbart worden, letzteres gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Des Weiteren besteht eine Verwaltungspartnerschaft zwischen der ukrainischen Wertpapieraufsicht NSSMC und der deutschen Finanzaufsicht BaFin.

Eine Verwaltungspartnerschaft mit Namibia im Bereich der Qualitätsinfrastruktur für grünen Wasserstoff soll einen Beitrag zu einer globalen Energiewende leisten.

Fanny Marchal, Leiterin der Twinning-Einheit „Institution Building, TAIEX, Twinning” in der Generaldirektion NEAR der EU-Kommission, stellte Neuerungen im Twinning-Instrument vor. Als besondere Herausforderung nannte sie die aktuellen Umstrukturierungsprozesse der EU-Kommission, die einige Unklarheiten mit sich bringe. Viele der bereits beim NCP-Treffen in Zagreb angekündigten Neuerungen im Twinning-Regelwerk werden trotzdem angestrebt, eine erste Pilotphase könnte bereits im ersten Quartal 2025 beginnen. Die Neuerungen betreffen primär Budget- und Digitalisierungsfragen.

Die jährliche Veranstaltung der Koordinierungsstelle, die im BMWK angesiedelt ist, richtet sich an die Beteiligten von EU-Twinnings und Verwaltungspartnerschaften aus deutschen Behörden. Am Nachmittag konnte über verschiedene spezifische Themen in drei Breakout-Sessions vertieft diskutiert werden.

Deutschland berät Moldau zur Gebäudeenergieeffizienz

Durch den Krieg in der Ukraine ist auch Moldau mit seiner Energieversorgung unter Druck geraten. Moldau strebt deshalb eine effiziente und nachhaltige Energieversorgung an. Deutschland berät die Republik Moldau im Bereich der Gebäudeenergieeffizienz.

Darauf hat sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit dem moldauischen Energieministerium und dessen Nationalem Zentrum für nachhaltige Energie (NZNE) im Rahmen einer „Verwaltungspartnerschaft“ verständigt. Weiterer Partner ist das Baden-Württembergische Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.

Schwerpunkt der gemeinsamen Arbeit ist die Umsetzung des moldauischen Fahrplans für Nachhaltiges Heizen. Konkret geht es um die effektive Umsetzung kommunaler Wärmeplanung und Möglichkeiten der staatlichen Förderung. Fachlich unterstützt wird auch der Aufbau des nationalen Zentrums für nachhaltige Energie und dessen Kommunikationswege mit Bürgerinnen und Bürgern.

Anfang Oktober wurde dazu im Rahmen des Besuchs von Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann in Chisinau eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet. Die Erklärung wurde im Beisein von Ministerpräsident Kretschmann auf deutscher Seite durch Referatsleiter Norbert Schultes vom Bundeswirtschaftsministerium und den baden-württembergischen Energiestaatssekretär Andre Baumann sowie auf Seiten Moldaus durch Energieminister Victor Parlicov und den NZNE-Leiter Ion Muntean unterzeichnet.

Die Verwaltungspartnerschaft ist ein Beitrag, den Beitritt Moldaus in die Europäische Union vorzubereiten. Dazu muss Moldau auch Vorgaben zur Gesetzesangleichung im Bereich Energie umsetzen.

Natürlich profitiert von effizienterem Heizen auch der Klimaschutz. Seit Juni 2022 hat die Republik den offiziellen Status als EU-Beitrittskandidat.

Deutschland stärkt Datenschutz in Jordanien

Im kommenden Jahr beteiligt sich Deutschland, gemeinsam mit Spanien und unter dem Vorsitz Griechenlands, an einem EU-Twinning-Projekt mit Jordanien im Bereich Datenschutz und Künstliche Intelligenz. Über einen Zeitraum von zwei Jahren wird das jordanische Ministry for Digital Economy dazu von Expertinnen und Experten aus den drei EU-Ländern beraten, das Budget beträgt 1,6 Millionen Euro.

Von deutscher Seite wird das Projekt von der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) umgesetzt. Kurzzeitexpertinnen und -experten kommen aus verschiedenen deutschen Behörden zusammen – neben dem BMWK werden auch der ITZ Bund und die Datenschutzbeauftragte aus Berlin mit ihrem Team vertreten sein. Die Junior-Projektleitung wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Brandenburg gestellt.

EU-Twinning zu Lebensmittelsicherheit mit Äthiopien – Deutschland bewirbt sich

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) bewerben sich für ein EU-Twinning-Projekt mit Äthiopien im Bereich Lebensmittelsicherheit. Es ist das erste EU-Twinning in Äthiopien, die Partnerbehörde ist die „Ethiopian Agricultural Authority“. Das Vorhaben ist auf eine Laufzeit von drei Jahren angelegt, das Projektbudget liegt bei drei Millionen Euro.

Deutsch-äthiopischer Austausch zu Kooperationsmöglichkeiten im äthiopischen Agrarministerium in Addis Abeba. Foto: GIZ

Das BMEL prüft derzeit die Einbindung möglicher Juniorpartner. Sollte Deutschland den Zuschlag für das EU-Twinning erhalten, liegt die Projektleitung bei Prof. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES.

Ende November wird entschieden, welches Land den Zuschlag erhält. Projektbeginn ist voraussichtlich im Frühjahr 2025.

Deutschland unterstützt zusammen mit anderen EU-Mitgliedstaaten die Ukraine bei der Medienregulierung

Am 25.07.2024 hat ein Konsortium aus Italien, Deutschland, Frankreich und Griechenland den Zuschlag für das Projekt “Reform der audiovisuellen Medienregulierung in der Ukraine im Einklang mit EU-Standards und internationalen Best Practices“ erhalten.

Auf deutscher Seite sind mehrere Landesmedienanstalten (die medienanstalten) am Projekt beteiligt. Die Juniorprojektleitung wird von der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen gestellt.

Das übergeordnete Ziel des Projekts ist es, eine Annäherung ukrainische Medienregulierung an die EU zu erreichen und die Eigenständigkeit des ukrainischen Medienrats zu verbessern. Die institutionelle Stärkung des Medienrats soll zudem dazu beitragen die Unabhängigkeit der Medien zu fördern und gleiche Ausgangsbedingungen für vielfältige Medien in der Ukraine zu schaffen.

Das Projekt startet voraussichtlich im Herbst 2024.

Konferenz zu Arbeitsmobilität in Montenegro

Im Rahmen des EU-Twinning-Projekts zur Stärkung der Arbeitsagentur Montenegros fand am 3. Juli in Podgorica die Konferenz „Montenegro Towards the EU: Labour Mobility“ statt.

Nathalie Rivault, Leiterin des deutschen Nationalen Koordinierungsbüros für EURES (li.)

Mit dem Projekt unterstützen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesagentur für Arbeit zusammen Projektpartnern aus der Slowakei und Estland Montenegro dabei, sich im Bereich Arbeitsmarkt an die EU-Instrumente und -Standards anzunähern.

Zur Erreichung dieses Ziels ist es wichtig, die Anforderungen für den Beitritt Montenegros in das EURES-Netzwerk zu erfüllen. EURES steht für „European Employment Services.“ Sobald ein Land Mitglied der EU geworden ist, muss seine Arbeitsverwaltung in der Lage sein, bestimmte Dienstleistungen anzubieten.

Die Arbeitsverwaltungen im EURES-Netzwerk bieten Informations- Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen für Arbeitsuchende, die in einem anderen Land arbeiten möchten, und für Arbeitgebende, die aus einem anderen EU-Mitgliedstaat rekrutieren möchten.

Im Mittelpunkt der Konferenz standen die Aufgaben, die Montenegro im Bereich Arbeitsmobilität meistern muss, um die Auflagen für eine EU-Mitgliedschaft zu erfüllen. Die Ministerin für Arbeit und Soziales, Naida Nišić, und der Direktor der montenegrinischen Arbeitsverwaltung, David Perčobić, berichteten über die Fortschritte, die die Institutionen ihres Landes mit Hilfe des Twinning-Projektes gemacht haben, um wesentlichen EU-Standards im Bereich Arbeitsmobilität zu entsprechen. Montenegro ist nun auch auf die EURES-Mitgliedschaft gut vorbereitet.

Nathalie Rivault, Leiterin des deutschen Nationalen Koordinierungsbüros für EURES, hob hervor, dass die Arbeitnehmer-Freizügigkeit innerhalb der EU ein Grundrecht ist, das durch EURES und die EURES-Dienstleistungen erleichtert wird.

„EURES-Dienstleistungen bieten Ratssuchenden genaue und aktuelle Informationen über den Arbeitsmarkt und die Arbeitsbedingungen in ihrem Zielland. Dies stellt sicher, dass sie gut vorbereitet sind, bevor sie umziehen. Ebenso erhalten Arbeitgebende hilfreiche und verlässliche Informationen“, erklärte Nathalie Rivault.

Dabei stehe EURES für faire Mobilität, fügte Rivault hinzu. Im EURES-Netzwerk tätig zu sein erfordere eine hohe Servicequalität, es öffne Türen für Partnerschaften, beeinflusse die Mobilitätspolitik auf Unionsebene und biete Zugang zu Förderprogrammen.

Wettbewerbsrecht: Namibia möchte Zusammenarbeit mit Deutschland fortsetzen

Im Juni endete eine Verwaltungspartnerschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit der namibischen Wettbewerbsbehörde. Über einen Zeitraum von zwei Jahren hatten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundeskartellamts das Personal der namibischen Behörde zu unterschiedlichen Aspekten des Kartell- und Wettbewerbsrechts und dessen Anwendung geschult, um allgemein die Kompetenzen zu stärken und dadurch die Stellung Namibias im internationalen Handel zu erhöhen.

Lucia Lipumbu, Ministerin für Handel und Industrialisierung in Namibia. Foto: The Giant Photos.

Zu den Inhalten gehörten u.a. die Gestaltung einer effektiven Öffentlichkeitsarbeit oder das Vorgehen bei Durchsuchungen in Kartellfällen. Begonnen hatte die Zusammenarbeit mit der Kommentierung der Novelle des namibischen Wettbewerbsrechts. Projektleiter Wolfgang Jakobi vom Bundeskartellamt sagte rückblickend über die Partnerschaft: „Mit Beginn der Zusammenarbeit war klar, dass persönliche Begegnungen gegenseitiges Verständnis in Bezug auf unterschiedliche Anforderungen, Rahmenbedingungen und Herangehensweisen fördern.“

Die Abschlussveranstaltung am 20. Juni im namibischen Windhuk bildete den Rahmen für eine Konferenz über die Entwicklung des Kartellrechts in Namibia und weiteren Staaten des südlichen Afrika. Unter den rund 300 Teilnehmenden aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft waren auch Vertreterinnen und Vertreter aus Südafrika, Zambia und Botswana.

Lucia Iipumbu, Ministerin für Handel und Industrialisierung in Namibia, betonte die Bedeutung einer erfolgreichen Durchsetzung des Wettbewerbsrechts für die wirtschaftliche Entwicklung Namibias. Sie lobte die Erfolge der Verwaltungspartnerschaft zwischen Deutschland und Namibia und machte deutlich, dass sie auch auf eine zukünftige Zusammenarbeit setzt. Projektleiter Jakobi hat bereits signalisiert, dass er mit den namibischen Partnern im Austausch bleiben möchte.