Deutschland berät Moldau zur Gebäudeenergieeffizienz

Durch den Krieg in der Ukraine ist auch Moldau mit seiner Energieversorgung unter Druck geraten. Moldau strebt deshalb eine effiziente und nachhaltige Energieversorgung an. Deutschland berät die Republik Moldau im Bereich der Gebäudeenergieeffizienz.

Darauf hat sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit dem moldauischen Energieministerium und dessen Nationalem Zentrum für nachhaltige Energie (NZNE) im Rahmen einer „Verwaltungspartnerschaft“ verständigt. Weiterer Partner ist das Baden-Württembergische Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.

Schwerpunkt der gemeinsamen Arbeit ist die Umsetzung des moldauischen Fahrplans für Nachhaltiges Heizen. Konkret geht es um die effektive Umsetzung kommunaler Wärmeplanung und Möglichkeiten der staatlichen Förderung. Fachlich unterstützt wird auch der Aufbau des nationalen Zentrums für nachhaltige Energie und dessen Kommunikationswege mit Bürgerinnen und Bürgern.

Anfang Oktober wurde dazu im Rahmen des Besuchs von Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann in Chisinau eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet. Die Erklärung wurde im Beisein von Ministerpräsident Kretschmann auf deutscher Seite durch Referatsleiter Norbert Schultes vom Bundeswirtschaftsministerium und den baden-württembergischen Energiestaatssekretär Andre Baumann sowie auf Seiten Moldaus durch Energieminister Victor Parlicov und den NZNE-Leiter Ion Muntean unterzeichnet.

Die Verwaltungspartnerschaft ist ein Beitrag, den Beitritt Moldaus in die Europäische Union vorzubereiten. Dazu muss Moldau auch Vorgaben zur Gesetzesangleichung im Bereich Energie umsetzen.

Natürlich profitiert von effizienterem Heizen auch der Klimaschutz. Seit Juni 2022 hat die Republik den offiziellen Status als EU-Beitrittskandidat.

Aktualisierung der Twinning-Pipeline 2024

Die EU Kommission hat am 31.10.2024 die Übersicht der geplanten Twinning-Projekte für das Jahr 2024 aktualisiert.

Die noch im letzten Pipeline-Update im August angekündigten Projekte für den Kosovo sind nun nicht mehr ausgewiesen. Für Georgien wurde hingegen noch ein weiteres Projekt aufgenommen. Eine weitere Neuerung ergibt sich für den INTPA-Bereich: Dieser wurde erstmals um ein Projekt in Bangladesch erweitert.

Einen Link zur Pipeline finden Sie hier: https://ncp-twinning.de/wp-content/uploads/2024/11/Twinning-pipeline-update-October-2024Cfps.pdf

Gerne können Sie diese Information mit Ihrem Netzwerk teilen. Sofern Interesse an einem Vorhaben besteht, kommen Sie bitte auf uns zu. Gerne unterstützen wir Sie bei einer frühzeitigen Angebotsvorbereitung. Sie erreichen uns unter: NCP-TWINNING@bmwk.bund.de

Deutschland stärkt Datenschutz in Jordanien

Im kommenden Jahr beteiligt sich Deutschland, gemeinsam mit Spanien und unter dem Vorsitz Griechenlands, an einem EU-Twinning-Projekt mit Jordanien im Bereich Datenschutz und Künstliche Intelligenz. Über einen Zeitraum von zwei Jahren wird das jordanische Ministry for Digital Economy dazu von Expertinnen und Experten aus den drei EU-Ländern beraten, das Budget beträgt 1,6 Millionen Euro.

Von deutscher Seite wird das Projekt von der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) umgesetzt. Kurzzeitexpertinnen und -experten kommen aus verschiedenen deutschen Behörden zusammen – neben dem BMWK werden auch der ITZ Bund und die Datenschutzbeauftragte aus Berlin mit ihrem Team vertreten sein. Die Junior-Projektleitung wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Brandenburg gestellt.

EU-Twinning zu Lebensmittelsicherheit mit Äthiopien – Deutschland bewirbt sich

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) bewerben sich für ein EU-Twinning-Projekt mit Äthiopien im Bereich Lebensmittelsicherheit. Es ist das erste EU-Twinning in Äthiopien, die Partnerbehörde ist die „Ethiopian Agricultural Authority“. Das Vorhaben ist auf eine Laufzeit von drei Jahren angelegt, das Projektbudget liegt bei drei Millionen Euro.

Deutsch-äthiopischer Austausch zu Kooperationsmöglichkeiten im äthiopischen Agrarministerium in Addis Abeba. Foto: GIZ

Das BMEL prüft derzeit die Einbindung möglicher Juniorpartner. Sollte Deutschland den Zuschlag für das EU-Twinning erhalten, liegt die Projektleitung bei Prof. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES.

Ende November wird entschieden, welches Land den Zuschlag erhält. Projektbeginn ist voraussichtlich im Frühjahr 2025.

Deutschland unterstützt zusammen mit anderen EU-Mitgliedstaaten die Ukraine bei der Medienregulierung

Am 25.07.2024 hat ein Konsortium aus Italien, Deutschland, Frankreich und Griechenland den Zuschlag für das Projekt “Reform der audiovisuellen Medienregulierung in der Ukraine im Einklang mit EU-Standards und internationalen Best Practices“ erhalten.

Auf deutscher Seite sind mehrere Landesmedienanstalten (die medienanstalten) am Projekt beteiligt. Die Juniorprojektleitung wird von der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen gestellt.

Das übergeordnete Ziel des Projekts ist es, eine Annäherung ukrainische Medienregulierung an die EU zu erreichen und die Eigenständigkeit des ukrainischen Medienrats zu verbessern. Die institutionelle Stärkung des Medienrats soll zudem dazu beitragen die Unabhängigkeit der Medien zu fördern und gleiche Ausgangsbedingungen für vielfältige Medien in der Ukraine zu schaffen.

Das Projekt startet voraussichtlich im Herbst 2024.

Konferenz zu Arbeitsmobilität in Montenegro

Im Rahmen des EU-Twinning-Projekts zur Stärkung der Arbeitsagentur Montenegros fand am 3. Juli in Podgorica die Konferenz „Montenegro Towards the EU: Labour Mobility“ statt.

Nathalie Rivault, Leiterin des deutschen Nationalen Koordinierungsbüros für EURES (li.)

Mit dem Projekt unterstützen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesagentur für Arbeit zusammen Projektpartnern aus der Slowakei und Estland Montenegro dabei, sich im Bereich Arbeitsmarkt an die EU-Instrumente und -Standards anzunähern.

Zur Erreichung dieses Ziels ist es wichtig, die Anforderungen für den Beitritt Montenegros in das EURES-Netzwerk zu erfüllen. EURES steht für „European Employment Services.“ Sobald ein Land Mitglied der EU geworden ist, muss seine Arbeitsverwaltung in der Lage sein, bestimmte Dienstleistungen anzubieten.

Die Arbeitsverwaltungen im EURES-Netzwerk bieten Informations- Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen für Arbeitsuchende, die in einem anderen Land arbeiten möchten, und für Arbeitgebende, die aus einem anderen EU-Mitgliedstaat rekrutieren möchten.

Im Mittelpunkt der Konferenz standen die Aufgaben, die Montenegro im Bereich Arbeitsmobilität meistern muss, um die Auflagen für eine EU-Mitgliedschaft zu erfüllen. Die Ministerin für Arbeit und Soziales, Naida Nišić, und der Direktor der montenegrinischen Arbeitsverwaltung, David Perčobić, berichteten über die Fortschritte, die die Institutionen ihres Landes mit Hilfe des Twinning-Projektes gemacht haben, um wesentlichen EU-Standards im Bereich Arbeitsmobilität zu entsprechen. Montenegro ist nun auch auf die EURES-Mitgliedschaft gut vorbereitet.

Nathalie Rivault, Leiterin des deutschen Nationalen Koordinierungsbüros für EURES, hob hervor, dass die Arbeitnehmer-Freizügigkeit innerhalb der EU ein Grundrecht ist, das durch EURES und die EURES-Dienstleistungen erleichtert wird.

„EURES-Dienstleistungen bieten Ratssuchenden genaue und aktuelle Informationen über den Arbeitsmarkt und die Arbeitsbedingungen in ihrem Zielland. Dies stellt sicher, dass sie gut vorbereitet sind, bevor sie umziehen. Ebenso erhalten Arbeitgebende hilfreiche und verlässliche Informationen“, erklärte Nathalie Rivault.

Dabei stehe EURES für faire Mobilität, fügte Rivault hinzu. Im EURES-Netzwerk tätig zu sein erfordere eine hohe Servicequalität, es öffne Türen für Partnerschaften, beeinflusse die Mobilitätspolitik auf Unionsebene und biete Zugang zu Förderprogrammen.

Wettbewerbsrecht: Namibia möchte Zusammenarbeit mit Deutschland fortsetzen

Im Juni endete eine Verwaltungspartnerschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit der namibischen Wettbewerbsbehörde. Über einen Zeitraum von zwei Jahren hatten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundeskartellamts das Personal der namibischen Behörde zu unterschiedlichen Aspekten des Kartell- und Wettbewerbsrechts und dessen Anwendung geschult, um allgemein die Kompetenzen zu stärken und dadurch die Stellung Namibias im internationalen Handel zu erhöhen.

Lucia Lipumbu, Ministerin für Handel und Industrialisierung in Namibia. Foto: The Giant Photos.

Zu den Inhalten gehörten u.a. die Gestaltung einer effektiven Öffentlichkeitsarbeit oder das Vorgehen bei Durchsuchungen in Kartellfällen. Begonnen hatte die Zusammenarbeit mit der Kommentierung der Novelle des namibischen Wettbewerbsrechts. Projektleiter Wolfgang Jakobi vom Bundeskartellamt sagte rückblickend über die Partnerschaft: „Mit Beginn der Zusammenarbeit war klar, dass persönliche Begegnungen gegenseitiges Verständnis in Bezug auf unterschiedliche Anforderungen, Rahmenbedingungen und Herangehensweisen fördern.“

Die Abschlussveranstaltung am 20. Juni im namibischen Windhuk bildete den Rahmen für eine Konferenz über die Entwicklung des Kartellrechts in Namibia und weiteren Staaten des südlichen Afrika. Unter den rund 300 Teilnehmenden aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft waren auch Vertreterinnen und Vertreter aus Südafrika, Zambia und Botswana.

Lucia Iipumbu, Ministerin für Handel und Industrialisierung in Namibia, betonte die Bedeutung einer erfolgreichen Durchsetzung des Wettbewerbsrechts für die wirtschaftliche Entwicklung Namibias. Sie lobte die Erfolge der Verwaltungspartnerschaft zwischen Deutschland und Namibia und machte deutlich, dass sie auch auf eine zukünftige Zusammenarbeit setzt. Projektleiter Jakobi hat bereits signalisiert, dass er mit den namibischen Partnern im Austausch bleiben möchte.

Ukrainische und deutsche Finanzaufsicht arbeiten enger zusammen

Die Finanzaufsicht BaFin und die ukrainische Wertpapieraufsicht NSSMC werden künftig enger zusammenarbeiten. Am 17. Juni unterzeichneten BaFin-Präsident Mark Branson und Ruslan Magomedov, Leiter der NSSMC, in Bonn eine Verwaltungspartnerschaft.

Ruslan Magomedov, Leiter der ukrainischen Wertpapieraufsicht NSSMC und BaFin-Präsident Mark Branson
Ruslan Magomedov, Leiter der ukrainischen Wertpapieraufsicht NSSMC, und BaFin-Präsident Mark Branson. Foto: BaFin/Armin Höhner

Im Rahmen der Verwaltungspartnerschaft unterstützt die BaFin die NSSMC bei der Übernahme der europäischen Rechtsvorschriften, des sogenannten Acquis communautaire. In den kommenden Monaten planen beide Behörden unter anderem Online-Workshops zu ausgewählten Fachthemen.

Bilaterale Verwaltungspartnerschaften sind ein Instrument zum Auf- und Ausbau effizienter Behördenstrukturen in Partnerländern, das vom BMWK ins Leben gerufen wurde. Ziel ist es, durch die praxisnahe Kooperation und den Austausch von Expertise zwischen deutschen Behörden mit wirtschaftsrelevanten ausländischen Partnerbehörden Reformprozesse zu unterstützen und Verwaltungsstrukturen zu modernisieren.

Die Unterzeichnung der Verwaltungspartnerschaft war Teil eines mehrtägigen Besuches einer Delegation der NSSMC in Deutschland. Neben fachlichen Diskussionen mit der deutschen Finanzaufsicht besuchten die Vertreterinnen und Vertreter der ukrainischen Aufsichtsbehörde auch Banken und Unternehmen sowie die Europäische Behörde für Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht EIOPA.

EU-Twinning mit Jordanien: Modernisierung des öffentlichen Sektors

Am 27. Mai fand in Amman der offizielle Auftakt eines EU-Twinning mit Jordanien statt. Ziel des auf zwei Jahre angesetzten Vorhabens ist die Stärkung der zentralen jordanischen Verwaltungsbehörde IPA (Institute of Public Administration). Durchgeführt wird das Twinning von einem Konsortium der EU-Mitgliedsstaaten Finnland, Deutschland und Kroatien.

Auftakt EU-Twinning mit Jordanien

Ziel des Projekts ist es, das Fortbildungsangebot des IPA zu überarbeiten sowie das digitale Angebot zu verbessern. Das Konsortium bringt unterschiedliche Erfahrungen aus den umsetzenden Institutionen mit, von deutscher Seite sind Expertinnen und Experten der Hochschule Kehl am Twinning beteiligt.

Der deutsche Beitrag steht unter der Leitung von Oliver Valk vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz; vor Ort koordiniert Prof. Andreas Pattar von der Hochschule Kehl das Twinning-Projekt aus dem IPA heraus.

Unter den rund 60 Teilnehmenden des Kick-offs waren neben dem jordanischen Staatsminister für die Modernisierung des öffentlichen Sektors und der Direktorin des IPA auch die Botschafter der drei EU-Partnerländer.

Vorstellung des Vorhabens im Kurz-Video:

Deutschland unterstützt Algerien beim Umstieg auf erneuerbare Energien

Deutschland und die Niederlande haben die Regierung Algeriens unterstützt, ihre Politik zur Entwicklung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz zu verbessern.

Über ein EU-Twinning-Vorhaben – eine von der Europäischen Union finanzierte Verwaltungspartnerschaft – hat ein Expertenteam die Fachkolleginnen und -kollegen dazu beraten, wie sich eine Verwaltung für die Förderung erneuerbarer Energien aufstellt. Am 6. Juni fand das Projekt nach eineinhalb Jahren Laufzeit in Algier seinen feierlichen Abschluss.

Von deutscher Seite waren unter der Leitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Deutsche Energieagentur (dena) und die Hochschule Bremen an der Schulung des algerischen „Kommissariats für erneuerbare Energien und Energieeffizienz“ (CEREFE) beteiligt.

Vorstellung des Vorhabens im Kurzvideo: