Jahrestagung 2024 der Koordinierungsstelle für Verwaltungspartnerschaften und EU-Twinning
Bei der Jahrestagung der Koordinierungsstelle für Verwaltungspartnerschaften und EU-Twinning standen diesmal insbesondere die bilateralen Verwaltungspartnerschaften im Mittelpunkt. Den rund 80 Teilnehmenden wurden auf der Veranstaltung am 19. November in Berlin zu beiden Instrumenten aktuelle Entwicklungen und Beispiele aus der Praxis vorgestellt.
Kirsten Scholl, Leiterin der Europa-Abteilung im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), hob in ihrer Begrüßung die Vorteile von Verwaltungspartnerschaften hervor und rief dazu auf, dass Mitarbeitende in Bundes- und Landesverwaltungen sich weiterhin dort engagieren.
Norbert Schultes, Leiter des BMWK-Referats „Internationale Verwaltungspartnerschaften (inkl. EU-Twinning), Regierungsberatung“, verwies auf die Vorteile, die insbesondere bilaterale Verwaltungspartnerschaften für das BMWK bieten: „Wir entscheiden über die Projekte, ihre Inhalte und die Projektpartner auf beiden Seiten.“
Die Themen für Verwaltungspartnerschaften seien dabei grundsätzlich die gleichen wie beim EU-Twinning, so Schultes, sie reichen von der Wettbewerbspolitik und Fragen der öffentlichen Vergabe bis hin zur Qualitätsinfrastruktur, dem Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse sowie der Energie- und Klimaschutzpolitik.
Als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg hat das BMWK seine Unterstützung auf die Ukraine konzentriert, dort sind Verwaltungspartnerschaften in den Bereichen Qualitätsinfrastruktur und Arbeitsmarktpolitik vereinbart worden, letzteres gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Des Weiteren besteht eine Verwaltungspartnerschaft zwischen der ukrainischen Wertpapieraufsicht NSSMC und der deutschen Finanzaufsicht BaFin.
Eine Verwaltungspartnerschaft mit Namibia im Bereich der Qualitätsinfrastruktur für grünen Wasserstoff soll einen Beitrag zu einer globalen Energiewende leisten.
Fanny Marchal, Leiterin der Twinning-Einheit „Institution Building, TAIEX, Twinning” in der Generaldirektion NEAR der EU-Kommission, stellte Neuerungen im Twinning-Instrument vor. Als besondere Herausforderung nannte sie die aktuellen Umstrukturierungsprozesse der EU-Kommission, die einige Unklarheiten mit sich bringe. Viele der bereits beim NCP-Treffen in Zagreb angekündigten Neuerungen im Twinning-Regelwerk werden trotzdem angestrebt, eine erste Pilotphase könnte bereits im ersten Quartal 2025 beginnen. Die Neuerungen betreffen primär Budget- und Digitalisierungsfragen.
Die jährliche Veranstaltung der Koordinierungsstelle, die im BMWK angesiedelt ist, richtet sich an die Beteiligten von EU-Twinnings und Verwaltungspartnerschaften aus deutschen Behörden. Am Nachmittag konnte über verschiedene spezifische Themen in drei Breakout-Sessions vertieft diskutiert werden.