NSSMC und Bafin vereinbaren längerfristige Kooperation
Im Rahmen der seit 2024 bestehenden Verwaltungspartnerschaft traf sich Ende Juni eine hochrangige Delegation der National Securities and Stock Market Commission (NSSMC) unter Leitung von Chairman Oleksii Semeniuk mit Aufsichtskolleginnen und -kollegen der Bafin in Frankfurt.
Zunächst vereinbarten Bafin Präsident Mark Branson und NSSMC Chairman Oleksii Semeniuk eine Verlängerung der Verwaltungspartnerschaft. Die Ukraine, so Branson, habe oberste Priorität für die Technische Kooperation der Bafin.
Die NSSMC baut die Finanzmarktinfrastruktur in der Ukraine auf und setzt sich dafür ein, dass die Kapitalmärkte künftig effizient funktionieren. Beim jetzigen Besuch informierte sie sich vor allem über die Erhebung und Auswertung von Daten. Besonders interessierten sich die ukrainischen Gäste dafür, wie man Risiken frühzeitig erkennen und passende technologische Lösungen entwickeln kann. „Schnelle und fundierte Datenanalysen sind essentiell für die Aufsicht über Europas zusammenwachsende Kapitalmärkte. Wir freuen uns daher sehr, die Kooperation mit unseren ukrainischen Partnern auf diesem Feld zu vertiefen“, betonte der Bafin-Präsident.
Bereit für eine Öffnung des Kapitalmarktes
„Wir sehen den ukrainischen Kapitalmarkt als Teil des europäischen Kapitalmarkts. Gerade werden 21 nationale Gesetze durchgesehen, um sie kompatibel mit EU-Recht zu machen. Wir sind dankbar, dass die Bafin uns bei der Übernahme europäischer Rechtsvorschriften unterstützt“, unterstrich Semeniuk die zentrale Rolle der Bafin.
Konkrete Ergebnisse der Verwaltungspartnerschaft
Darüber hinaus wurden folgende Resultate erreicht: Das künftige ukrainische Investmentgesetz orientiert sich an vielen Stellen am Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Derzeit ist das Gesetz in der 2. Lesung im ukrainischen Parlament. Auch ein weiteres Regelwerk, die EU-Verordnung MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) wird derzeit in ukrainisches Recht überführt. Hier geht es um europaweite Sicherheit von Krypto-Unternehmen.
Blick in die Zukunft
Die Verlängerung der Partnerschaft hat einen triftigen Grund: Es gibt auch künftig viel zu tun! In der Ukraine wird derzeit an einem Gesetzentwurf zum Thema Anlegerentschädigung gearbeitet –auch hier ist der Input der Bafin gefragt. Des Weiteren haben die EU und die Ukraine am 15. Juni 2026 Verhandlungen über den „Fundamentals Cluster“ als ersten Schritt auf dem Weg zum EU-Beitritt aufgenommen. Perspektivisch wird es dann zur Verhandlung des Kapitels 9 (Finanzdienstleistungen) kommen.