Institution Building Days vom 18.-19.2.2025 in Brüssel

Am 18.-19. Februar 2025 trafen sich auf Einladung der Europäischen Kommission (KOM) über 130 Vertreterinnen und Vertreter der Nationalen Kontaktstellen (NCP) aus mehr als 40 Ländern. Ziel des diesjährigen Treffens war vor allem eine aktuelle Standortbestimmung von Twinning und TAIEX und deren ergänzender Beitrag zu anderen EU-Instrumenten im Rahmen der Global Gateway Initiative. Es wurden zukünftige Perspektiven diskutiert und Best Practice Beispiele zur operativen Umsetzung vorgestellt. Darüber hinaus informierte die KOM die NCPs der EU-Mitgliedstaaten zum aktuellen Stand der geplanten Twinning-Reform. 

Jan Gert Koopman, Leiter der neu gegründeten und für Twinning und TAIEX zuständigen Generaldirektion „Enlargement and Eastern Neighbourhood“ (ENEST) bezeichnete in seiner Keynote beide Instrumente als “Superpower“ im Instrumentenkasten der EU. Die Erweiterung sei ein Mittel zur Risikominimierung in den Beitrittsländern. Aktuell sieht er insbesondere signifikante Herausforderungen östlich der EU und im Nahen Osten. Unerlässlich, so Koopman, seien weitere Fortschritte der Länder in ausgewählten Politikfeldern. Als Beispiele nannte er den gemeinsamen Euro-Zahlungsverkehrsraum für Albanien und Montenegro und den Dialog zur Visaliberalisierung mit Armenien.

Jan Gert Koopman (l.)
Jan Gert Koopman (l.), © Europäische Kommission

Mit Blick auf die zukünftige geographische Aufteilung der Twinning und TAIEX Länder auf die neu geschaffenen Generaldirektionen ENEST (als Nachfolgerin der GD NEAR) und MENA (Middle East, North Africa and the Gulf) betonte Mathieu Bousquet, Direktor in der GD ENEST, auf Nachfrage des deutschen NCP, dass dies keinerlei praktische Auswirkungen auf die Umsetzung der Instrumente haben werde. Die Federführung sei ganz klar bei der GD ENEST verortet. Die Gründung der GD MENA sei das Ergebnis der geopolitischen Entwicklung. Man verspreche sich davon stärker nach außen gerichtete Aktivitäten in der Region. Inhaltlich solle nicht nur das Migrationsthema, sondern vor allem auch die wirtschaftliche Kooperation im Vordergrund stehen.

Zu künftigen Twinning-Ausschreibungen informierte die KOM, dass man insbesondere in den Ländern jenseits des Beitritts- und Nachbarschaftsraums eine Zunahme erwarte. Die deutsche Seite betonte einmal mehr Ihren geographischen Fokus auf den Westbalkan und der Östlichen Partnerschaft. Sie forderte die KOM auf, sich hier für eine stärkere Nutzung der Instrumente einzusetzen.

© Europäische Kommission

Statistik

Mit 901 TAIEX-Veranstaltungen und über 4.000 eingesetzten Expertinnen und Experten im Jahr 2024 knüpft das Instrument an die gute Bilanz des Vorjahres an. Italien, Kroatien und Spanien stellten die meisten Personen. Inhaltlich deckten die Einsätze eine große Bandbreite verschiedener Themen aus den Bereichen Umwelt, Digitales, Inneres, Wirtschaft und Landwirtschaft ab.

Im Twinning befanden sich im letzten Jahr insgesamt 81 Projekte in der Umsetzung. Mit zehn laufenden Vorhaben führt Nordmazedonien die Statistik an, gefolgt von Georgien (neun) und Serbien (sieben). In der aktuellen Vorausschau für 2025 sind derzeit 41 Projektankündigungen gelistet.

Twinning-Reform

In einer einstündigen Session informierte die KOM grob über den aktuellen Stand im TW-Reformprozess. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Reformen und IT-basierte Prozesse sollen einheitlich für alle Twinning-Projekte gelten (direct und indirect management)
  • KOM hat das Feedback der EU-MS vom Juli 2024 ausgewertet. Mehrheitlich haben sich die EU-MS für die (auch von der deutschen Twinning-Community gewünschten) Option mit einheitlichem Honorar für alle Teilnehmenden und Beibehaltung der 136 % Projektmanagementkosten-Pauschale) ausgesprochen;
  • KOM plant wohl mit 350 €/Tag zzgl. jährl. Inflationsausgleich. Der von uns geforderte rückwirkende Inflationsausgleich fand bislang keine Erwähnung.
  • KOM möchte Lump sums im Sinne der Vereinfachung grundsätzlich weiterhin verwenden, Details hierfür wären noch zu bestimmen.
  • KOM möchte zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten die Anwendung der neuen Regeln in einem „Shadowing“-Verfahren testen. Hierzu sollen laufende und kürzlich abgeschlossene TW-Projekte herangezogen werden (inkl. TWL). Parallel zur eigentlichen Umsetzung sollen „auf dem Papier“ die neuen Regeln simuliert und anschließend evaluiert werden.

In einem für September 2025 geplanten Treffen möchte die KOM die Ergebnisse den NCPs der EU-Mitgliedstaaten vorstellen und sich dazu austauschen. Als deutscher NCP beabsichtigen wir, den weiteren Prozess mit der KOM in enger Abstimmung mit den anderen NCPs aktiv zu begleiten. 

Aktualisierung der Twinning-Pipeline 2025

Die EU Kommission hat am 03. Februar 2025 die Übersicht der geplanten Twinningprojekte für das Jahr 2025 aktualisiert. Insgesamt befinden sich nun 40 Projekte in der Pipeline (IPA: 6, ÖP: 7, Südl. Nachb.: 17, INTAP: 40) – 15 sind neu hinzugekommen.

Für die Ukraine sind insgesamt vier neue Projekte angekündigt, in den Bereichen Medizin, Migration, Justiz und Energie. Sämtliche für Georgien angekündigte Projekte sind in der aktuellen Vorausschau nicht mehr enthalten.

Außerdem sind erstmals Twinningprojekte in El Salvador (Digitale Identität / digitales Personenstandregister) und Kasachstan (Justiz) angekündigt.

Unter folgendem Link finden Sie die aktuelle Pipeline: https://enlargement.ec.europa.eu/funding-and-technical-assistance/twinning_en

Gerne können Sie diese Information mit Ihrem Netzwerk teilen. Sofern Interesse an einem Vorhaben besteht, kommen Sie bitte auf uns zu. Gerne unterstützen wir Sie bei einer frühzeitigen Angebotsvorbereitung. Sie erreichen uns unter: ncp-twinning@bmwk.bund.de

Im nächsten NCP-Mittagsbriefing, am 11.2. von 12-12:30 Uhr, werden wir detailliert über die angekündigten Projekte sprechen.

Das NCP-Mittagsbriefing – neues Vernetzungsangebot 2025

Der NCP ruft eine neue Veranstaltungsreihe ins Leben – das NCP-Mittagsbriefing. In informellem Rahmen wollen wir über aktuelle Themen informieren, aber vor allem Raum für Austausch innerhalb der Twinning-Community bieten. Jeden zweiten Dienstag im Monat von 12:00 bis 12:30 Uhr freuen wir uns auf Ihre Themen und Fragen. Inhaltlich wird der Fokus auf dem EU-Instrument Twinning liegen, aber auch TAIEX und bilaterale Verwaltungspartnerschaften werden Raum finden.

Das Format richtet sich an Sie als unser nationales Netzwerk und alle weiteren Interessierten. 

Die Terminvorausschau für das erste Quartal 2025 finden Sie hier: 

NCPMittagsbriefing – immer am zweiten Dienstag im Monat von 12:00 bis 12:30 Uhr (virtuell) 

Datum Thema 
Di. 14.01.2025 Jahresvorausschau: Neues Jahr neues Glück! Was steht an in 2025? 
Di. 11.02.2025 Update der Twinning-Pipeline der EU: Chancen für deutsche Behörden in 2025 
Di. 11.03.2025 Bilanz und Perspektiven: Rückblick auf die Institution Building Days im Februar 

Bei Interesse an einer Teilnahme schicken Sie gerne eine Mail an ncp-twinning@bmwk.bund.de.

Wir freuen uns auf Sie!

WHO attestiert Ruanda hohen Grad bei der Regulierung der Arzneimittel-Produktion

Ruandas Regulierung der Arzneimittel-Produktion ist von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die sogenannte Reifegradstufe 3 (ML3) zuerkannt worden, was ein stabiles, gut funktionierendes und integriertes Regulierungssystem bezeichnet.

Zu diesem Erfolg beigetragen hat ein EU-Twinning-Projekt, das die Stärkung der Rwanda Food and Drug Authority zum Ziel hat. Seit 2022 unterstützen ein Konsortium der EU-Länder Frankreich, Deutschland und Litauen den Kapazitätenaufbau dieser Behörde, als Beitrag für eine starke Qualitätsinfrastruktur im Bereich Regulierung der Arzneimittel-Produktion.

Der deutsche Projektbeitrag wird vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) umgesetzt. Das PEI unterstützt die Rwanda Food and Drug Authority in der Etablierung der staatlichen Chargenprüfung von Impfstoffen. Das BfArM unterstützt die Rwanda Food and Drug Authority vor allem durch wissenschaftlich-regulatorische Trainings für die Arzneimittelzulassung.

Der WHO-Benchmark bewertet die Regulierungssysteme eines Landes anhand von mehr als 250 Indikatoren. Die Einstufung Ruandas als ML3-Land markiert einen bedeutenden Fortschritt bei der Stärkung der Regulierungssysteme auf dem Kontinent. Weitere afrikanische ML3-Länder sind Ägypten, Ghana, Nigeria, Südafrika, Tansania und Simbabwe.

Zusammenarbeit mit Montenegro zu Arbeitsmobilität erfolgreich beendet

Ein EU-Twinning-Projekt mit Montenegro, das das südosteuropäische Land im Bereich Annäherung des Arbeitsmarkts an die EU-Instrumente und -Standards unterstützen soll, endet nach rund eineinhalbjähriger Laufzeit im Dezember 2024. Am 10. Dezember fand in Podgorica die Abschlusskonferenz statt.

Von deutscher Seite waren das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit beteiligt, weitere Konsortialpartner des EU-Twinning-Vorhabens waren Slowakei und Estland.

Die Leiterinnen und Leiter der Projektkomponenten diskutieren auf der Abschlusskonferenz über die Ergebnisse des EU-Twinnings. Foto: Seiler.

Zu den Inhalten der Zusammenarbeit zählten die Themen Verwaltung und Monitoring von Ausgaben durch den European Social Fund, Sicherung der Jugendarbeit, Arbeitsmobilität, sowie aktive Arbeitsmarktmaßnahmen. Das EU-Twinning-Projekt hat alle vorgegebenen Ziele erreicht und damit einen Beitrag zur Vorbereitung Montenegros auf einen möglichen EU-Beitritt geleistet.

Das Projekt wird in folgendem Video vorgestellt:

Jahrestagung 2024 der Koordinierungsstelle für Verwaltungspartnerschaften und EU-Twinning

Bei der Jahrestagung der Koordinierungsstelle für Verwaltungspartnerschaften und EU-Twinning standen diesmal insbesondere die bilateralen Verwaltungspartnerschaften im Mittelpunkt. Den rund 80 Teilnehmenden wurden auf der Veranstaltung am 19. November in Berlin zu beiden Instrumenten aktuelle Entwicklungen und Beispiele aus der Praxis vorgestellt.

Kirsten Scholl, Leiterin der Europa-Abteilung im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), hob in ihrer Begrüßung die Vorteile von Verwaltungspartnerschaften hervor und rief dazu auf, dass Mitarbeitende in Bundes- und Landesverwaltungen sich weiterhin dort engagieren.

Norbert Schultes, Leiter des BMWK-Referats „Internationale Verwaltungspartnerschaften (inkl. EU-Twinning), Regierungsberatung“, verwies auf die Vorteile, die insbesondere bilaterale Verwaltungspartnerschaften für das BMWK bieten: „Wir entscheiden über die Projekte, ihre Inhalte und die Projektpartner auf beiden Seiten.“

Die Themen für Verwaltungspartnerschaften seien dabei grundsätzlich die gleichen wie beim EU-Twinning, so Schultes, sie reichen von der Wettbewerbspolitik und Fragen der öffentlichen Vergabe bis hin zur Qualitätsinfrastruktur, dem Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse sowie der Energie- und Klimaschutzpolitik.

Als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg hat das BMWK seine Unterstützung auf die Ukraine konzentriert, dort sind Verwaltungspartnerschaften in den Bereichen Qualitätsinfrastruktur und Arbeitsmarktpolitik vereinbart worden, letzteres gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Des Weiteren besteht eine Verwaltungspartnerschaft zwischen der ukrainischen Wertpapieraufsicht NSSMC und der deutschen Finanzaufsicht BaFin.

Eine Verwaltungspartnerschaft mit Namibia im Bereich der Qualitätsinfrastruktur für grünen Wasserstoff soll einen Beitrag zu einer globalen Energiewende leisten.

Fanny Marchal, Leiterin der Twinning-Einheit „Institution Building, TAIEX, Twinning” in der Generaldirektion NEAR der EU-Kommission, stellte Neuerungen im Twinning-Instrument vor. Als besondere Herausforderung nannte sie die aktuellen Umstrukturierungsprozesse der EU-Kommission, die einige Unklarheiten mit sich bringe. Viele der bereits beim NCP-Treffen in Zagreb angekündigten Neuerungen im Twinning-Regelwerk werden trotzdem angestrebt, eine erste Pilotphase könnte bereits im ersten Quartal 2025 beginnen. Die Neuerungen betreffen primär Budget- und Digitalisierungsfragen.

Die jährliche Veranstaltung der Koordinierungsstelle, die im BMWK angesiedelt ist, richtet sich an die Beteiligten von EU-Twinnings und Verwaltungspartnerschaften aus deutschen Behörden. Am Nachmittag konnte über verschiedene spezifische Themen in drei Breakout-Sessions vertieft diskutiert werden.

Deutschland stärkt Datenschutz in Jordanien

Im kommenden Jahr beteiligt sich Deutschland, gemeinsam mit Spanien und unter dem Vorsitz Griechenlands, an einem EU-Twinning-Projekt mit Jordanien im Bereich Datenschutz und Künstliche Intelligenz. Über einen Zeitraum von zwei Jahren wird das jordanische Ministry for Digital Economy dazu von Expertinnen und Experten aus den drei EU-Ländern beraten, das Budget beträgt 1,6 Millionen Euro.

Von deutscher Seite wird das Projekt von der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) umgesetzt. Kurzzeitexpertinnen und -experten kommen aus verschiedenen deutschen Behörden zusammen – neben dem BMWK werden auch der ITZ Bund und die Datenschutzbeauftragte aus Berlin mit ihrem Team vertreten sein. Die Junior-Projektleitung wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Brandenburg gestellt.

EU-Twinning zu Lebensmittelsicherheit mit Äthiopien – Deutschland bewirbt sich

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) bewerben sich für ein EU-Twinning-Projekt mit Äthiopien im Bereich Lebensmittelsicherheit. Es ist das erste EU-Twinning in Äthiopien, die Partnerbehörde ist die „Ethiopian Agricultural Authority“. Das Vorhaben ist auf eine Laufzeit von drei Jahren angelegt, das Projektbudget liegt bei drei Millionen Euro.

Deutsch-äthiopischer Austausch zu Kooperationsmöglichkeiten im äthiopischen Agrarministerium in Addis Abeba. Foto: GIZ

Das BMEL prüft derzeit die Einbindung möglicher Juniorpartner. Sollte Deutschland den Zuschlag für das EU-Twinning erhalten, liegt die Projektleitung bei Prof. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES.

Ende November wird entschieden, welches Land den Zuschlag erhält. Projektbeginn ist voraussichtlich im Frühjahr 2025.

Deutschland unterstützt zusammen mit anderen EU-Mitgliedstaaten die Ukraine bei der Medienregulierung

Am 25.07.2024 hat ein Konsortium aus Italien, Deutschland, Frankreich und Griechenland den Zuschlag für das Projekt “Reform der audiovisuellen Medienregulierung in der Ukraine im Einklang mit EU-Standards und internationalen Best Practices“ erhalten.

Auf deutscher Seite sind mehrere Landesmedienanstalten (die medienanstalten) am Projekt beteiligt. Die Juniorprojektleitung wird von der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen gestellt.

Das übergeordnete Ziel des Projekts ist es, eine Annäherung ukrainische Medienregulierung an die EU zu erreichen und die Eigenständigkeit des ukrainischen Medienrats zu verbessern. Die institutionelle Stärkung des Medienrats soll zudem dazu beitragen die Unabhängigkeit der Medien zu fördern und gleiche Ausgangsbedingungen für vielfältige Medien in der Ukraine zu schaffen.

Das Projekt startet voraussichtlich im Herbst 2024.

Konferenz zu Arbeitsmobilität in Montenegro

Im Rahmen des EU-Twinning-Projekts zur Stärkung der Arbeitsagentur Montenegros fand am 3. Juli in Podgorica die Konferenz „Montenegro Towards the EU: Labour Mobility“ statt.

Nathalie Rivault, Leiterin des deutschen Nationalen Koordinierungsbüros für EURES (li.)

Mit dem Projekt unterstützen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesagentur für Arbeit zusammen Projektpartnern aus der Slowakei und Estland Montenegro dabei, sich im Bereich Arbeitsmarkt an die EU-Instrumente und -Standards anzunähern.

Zur Erreichung dieses Ziels ist es wichtig, die Anforderungen für den Beitritt Montenegros in das EURES-Netzwerk zu erfüllen. EURES steht für „European Employment Services.“ Sobald ein Land Mitglied der EU geworden ist, muss seine Arbeitsverwaltung in der Lage sein, bestimmte Dienstleistungen anzubieten.

Die Arbeitsverwaltungen im EURES-Netzwerk bieten Informations- Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen für Arbeitsuchende, die in einem anderen Land arbeiten möchten, und für Arbeitgebende, die aus einem anderen EU-Mitgliedstaat rekrutieren möchten.

Im Mittelpunkt der Konferenz standen die Aufgaben, die Montenegro im Bereich Arbeitsmobilität meistern muss, um die Auflagen für eine EU-Mitgliedschaft zu erfüllen. Die Ministerin für Arbeit und Soziales, Naida Nišić, und der Direktor der montenegrinischen Arbeitsverwaltung, David Perčobić, berichteten über die Fortschritte, die die Institutionen ihres Landes mit Hilfe des Twinning-Projektes gemacht haben, um wesentlichen EU-Standards im Bereich Arbeitsmobilität zu entsprechen. Montenegro ist nun auch auf die EURES-Mitgliedschaft gut vorbereitet.

Nathalie Rivault, Leiterin des deutschen Nationalen Koordinierungsbüros für EURES, hob hervor, dass die Arbeitnehmer-Freizügigkeit innerhalb der EU ein Grundrecht ist, das durch EURES und die EURES-Dienstleistungen erleichtert wird.

„EURES-Dienstleistungen bieten Ratssuchenden genaue und aktuelle Informationen über den Arbeitsmarkt und die Arbeitsbedingungen in ihrem Zielland. Dies stellt sicher, dass sie gut vorbereitet sind, bevor sie umziehen. Ebenso erhalten Arbeitgebende hilfreiche und verlässliche Informationen“, erklärte Nathalie Rivault.

Dabei stehe EURES für faire Mobilität, fügte Rivault hinzu. Im EURES-Netzwerk tätig zu sein erfordere eine hohe Servicequalität, es öffne Türen für Partnerschaften, beeinflusse die Mobilitätspolitik auf Unionsebene und biete Zugang zu Förderprogrammen.