Launching of the EU Twinning project supporting the Georgian Market Surveillance Agency

In Tbilisi, on the 1st of February 2024, the opening ceremony of the EU-funded Twinning” Advancing the Capacities of the Market Surveillance Agency of Georgia” was held at the hotel “Stamba”.

Mr. Genadi Arveladze, Deputy Minister of Economy and Sustainable Development of Georgia, Mr. Teimuraz Janjalia, Deputy Minister of Foreign Affairs of Georgia, Ms. Jurga Greiciene, Vice Minister of Justice of the Republic of Lithuania, Dr. Norbert Schultes, Head of the National Contact Point for Twinning, TAIEX and institutional partnerships, German Federal Ministry of Economic Affairs and Climate Action, Mr. Nicholas Cendrowicz, Head of Cooperation, The Delegation of the European Union to Georgia, H.E. Andrius Kalindra, Ambassador Extraordinary and Plenipotentiary of the Republic of Lithuania to Georgia, Mr. Mariusz Pietrzak, Chargé d’affaires a.i. , Embassy of the Republic of Poland to Georgia, Ms. Sarah Zielonka, Head of Economic and Press Affairs, Embassy of the Federal Republic of Germany to Georgia, welcomed the guests and delivered opening remarks.

The Project leaders – Mr. Giorgi Ukleba, BC Project Leader, MSA, Georgia, and Ms. Goda Aleksaitė, MS Project leader, SCRPA, Lithuania, presented the project objectives and planned activities and emphasised the role of the Twinning project in light of the obligations undertaken by the Association Agreement (AA) between the European Union and Georgia.

Within the EU Twinning project, the Twinning experts will support Georgian partners in drafting a package of legislative amendments considering the best EU regulatory practices as well as the national circumstances in Georgia. To ensure a smooth approximation process and prepare the Georgian market surveillance agency and relevant stakeholders (business and consumers)  for the challenges of the transitional process, the MS experts will hold training on the key topics of the EU market surveillance directives [1].

The event was attended by the high-ranked officials of the Government of Georgia and Lithuania, the Delegation of the European Union to Georgia, the diplomatic corps, as well as by the representatives of the business and civil society, and key experts both from Georgia and the Twinning Member States.

The overall objective of the EU-funded Twinning project is to support the further and effective fulfilment of the obligations prescribed in the EU-Georgia Association Agreement (AA) / Deep and Comprehensive Free Trade Area (DCFTA) and Energy Community Treaty in the field of market surveillance. The beneficiary agency is the Market Surveillance Agency of Georgia, and the project is being implemented by the State Consumer Rights Protection Authority of the Republic of Lithuania (SCRPA) in partnership with the Office of Competition and Consumer Protection (UOKiK), Poland, and the Federal Ministry for Economic Affairs and Climate Action (BMWK), Germany.

The Twinning project comprises three components. The objective of 

  1. Component 1 is to enhance the market surveillance legal framework in accordance with the respective Union acquis
  2. Component 2 is to strengthen the institutional capacities of the Market Surveillance Agency
  3. Component 3 is to enhance engagement and awareness of businesses, consumers and relevant stakeholders

The project is one of a number of EU-funded Twinning projects supporting Georgia on its path towards European integration. 

Twinning is a European Union instrument for institutional cooperation between Public Administrations of EU Member States and of beneficiary or partner countries. Twinning projects bring together public sector expertise from EU Member States and beneficiary countries with the aim of achieving concrete mandatory operational results through peer-to-peer activities. For additional information, please see: https://ec.europa.eu/neighbourhood…/tenders/twinning_en

Contact Person: Natia Ghvinjilia

Position: RTA assistant” EU Twinning project “Advancing the Capacities of the Market Surveillance Agency of Georgia”

Email: n.ghvinjilia.twinning.msa@gmail.com;

Mob: 555 656555


[1] Regulation (EU) 2019/1020 of the European Parliament and of the Council of 20 June 2019 on market surveillance and compliance of products and amending Directive 2004/42/EC and Regulations (EC) No 765/2008 and (EU) No 305/2011

The Directive 2001/95/EC of the European Parliament and of the Council of 3 December 2001 on general product safety.

Kick-Off Meeting in Montenegro

Am 9. Mai 2023 fand die Kick-Off Veranstaltung des Twinning Projekts “Strengthening capacities of the Employment Agency of Montenegro in terms of Active Labour Market Measures implementation, future participation in European Social Fund and facilitation of labour force mobility” in Podgorica, Montenegro statt.

Das Projekt wird gemeinsam von der Slowakei, Estland und Deutschland mit der montenegrinischen Arbeitsagentur (Employment Agency of Montenegro, EAM) durchgeführt. Den deutschen Beitrag setzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Ziel des Projekts ist es die Qualität, Effizienz und Effektivität der Dienstleistungen der EAM an EU Standards und beste internationale Praktiken anzugleichen.  Dabei soll das Twinning Projekt die EAM unterstützen, ihre operativen und administrativen Kapazitäten zu erhöhen und die Kapazitäten des für Beschäftigungspolitik zuständige Ministerium zu stärken, damit diese die Voraussetzung der Pflichten von Kapitel 19 und Kapitel 2 der Beitrittsverhandlungen erfüllen.

Die Kick-Off Veranstaltung markiert den offiziellen Start des Projektes. Die Teilnehmenden, darunter der Direktor der EAM, Gzim Hajdinaga, der Deutsche Botschafter Peter Felten, der slowakische Botschafter Boris Gandel, die stellvertretende Leiterin der Zusammenarbeit der Delegation der Europäischen Union, Liselotte Isaksson, unterstrichen den dringenden Bedarf Montenegros nach einer modernen und agilen Arbeitsmarktpolitik, die durch eine effiziente und effektive Arbeitsagentur gestützt wird.

Das Twinning sei dabei ein wichtiger Schritt, der es erlauben wird, der EAM auf Herausforderungen des Arbeitsmarkts zu reagieren und seine Kompetenzen auszuweiten, sagte Gzim Hajdinaga, Direktor der EAM. Gerade der Peer-to-peer Ansatz des Twinnning ist dabei besonders angemessen. Expert*innen der BA und der slowakischen und estnischen Behörden werden im Projektverlauf gemeinsam Praktiken und Verfahrensweisen mit den montenegrinischen Kolleg*innen teilen.

Der deutsche Beitrag wird vor allem in der Beratung zu EURES, dem europäischen Kooperationsnetzwerk der Arbeitsagenturen, sein. Die EAM hat es sich zum Ziel gesetzt, sich auf EURES vorzubereiten, da sie im Falle eines Beitritts Montenegros zur EU, auch Teil des EURES Netzwerks werden wird. EURES hat aber auch eine direkte wirtschaftliche Dimension. Es trägt dazu bei, die Freizügigkeit der Arbeiter*innen in der EU zu unterstützen. Im Falle eines Beitritts ist es damit ein wichtiger Faktor, der es Unternehmen in Montenegro erlauben wird, einfacher benötigte Arbeitskräfte aus den anderen EU-Ländern anzuwerben und gleichzeitig es den montenegrinischen Bürgern erlauben wird, einfacher in den anderen EU-Ländern zu arbeiten.

Das Projekt hat eine Laufzeit von 18 Monaten und wird bis voraussichtlich Oktober 2024 laufen.

Twitter Beiträge zu dem Kick-Off Meeting: https://twitter.com/GERambMNE/status/1667390364053897222

Abschluss des Twinning-Projekts in Armenien

Am 28.03.2023 fand die Abschlussveranstaltung des EU-Twinning-Projekts „Setting conditions for recognition of the Armenian Accreditation System by the European Co-operation for Accreditation” in der armenischen Hauptstadt Jerewan statt. Das Projekt wurde von Juni 2021 bis März 2023 von Deutschland im Konsortium mit dem Junior-Partner Italien durchgeführt. Der deutsche Projektbeitrag wurde unter Federführung der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) und des Projektleiters Dr. Thomas Facklam umgesetzt. Die italienische Akkreditierungsstelle ACCREDIA unterstützte mit zusätzlicher Fachexpertise. 

Übergeordnetes Ziel war es, die Armenische Nationale Akkreditierungsstelle (ARMNAB) bei der Erfüllung der Anforderungen des umfassenden und verstärkten Partnerschaftsabkommens (Comprehensive and Enhanced Partnership Agreement, CEPA) zwischen der EU und Armenien zu unterstützen. Der Fokus lag auf der Förderung der internationalen Anerkennung des armenischen Akkreditierungs- und Konformitätsbewertungssystems durch die Europäische Kooperation für Akkreditierung (EA). Hierfür wurden im Rahmen von insgesamt 44 Einsätzen zahlreiche Workshops, Schulungen und Diskussionsforen von über 30 beteiligten Fachleuten von DAkkS und ACCREDIA durchgeführt.  

©ARMNAB 

Trotz pandemiebedingter Einschränkungen konnte das Projekt nach nahezu zwei Jahren intensiver Kooperation erfolgreich abgeschlossen werden. Die gelungene Zusammenarbeit wurde bei der Abschlusskonferenz von allen Teilnehmenden gelobt. In ihrer Rede unterstrich die teilnehmende EU-Botschafterin Andrea Wiktorin das Commitment der EU die Zusammenarbeit mit Armenien im Rahmen des CEPA zu verstärken, wozu das Twinning-Projekt mit Blick auf den Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse einen wichtigen Beitrag geleistet hat.  

©ARMNAB Beitragsbild

Abschluss des Twinning-Projekts in Georgien

Am 15. März 2023 fand die Abschlusskonferenz des Twinning Projektes “Strengthening Georgian Accreditation System with the Focus on EU Technical Regulations” in Tbilisi, Georgien statt.  

Das Projekt wurde mit Unterstützung des BMWK von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS), der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung und der italienischen Akkreditierungsbehörde ACCREDIA gemeinsam mit der georgischen Akkreditierungsbehörde GAC durchgeführt. Ziel des Projektes war die Unterstützung Georgiens beim Ausbau des Akkreditierungs- und Konformitätsbewertungssystem gemäß europäischen und internationalen Anforderungen. Das Projekt trug damit zu Verpflichtungen im Rahmen des Assoziierungsabkommens (AA) zwischen der EU und Georgien bei.  

Es überraschte daher nicht, dass auch die Grußworte, die etwa der georgische Vizewirtschaftsminister Genadi Arveladze oder der deutsche Botschafter Peter Fischer auf der Abschlusskonferenz hielten, auch unter den Vorzeichen einer möglichen Ernennung Georgiens zum EU-Beitrittskandidaten Ende des Jahres standen. 

Der deutsche Botschafter Peter Fischer nahm auch an der Abschlussveranstaltung teil und hielt ein Grußwort © Giorgi Tsiklauri 

Im Rahmen der Abschlussveranstaltung fand auch ein Panel „The Role of Accreditation in the Global Trade“ statt, das von Giorgi Chitadze, dem stellvertretenden Generaldirektor des Georgian Accreditation Center moderiert wurde.  Filippo Triffiletti, (ACCREDIA), Mariam Gabunia (Ministry of Economy and Sustainable Development of Georgia), Stephan Finke (DAkkS) und Wolfram Hartmann (DAkkS) waren sich dabei darüber einig, dass die Erweiterungen der eigenen Kompetenzen mit Blick auf internationale Anforderungen unabdingbar sei für eine erfolgreiche Akkreditierung. 

Die Teilnehmer:innen des Panels © Giorgi Tsiklauri 

Trotz der Herausforderungen, die sich durch den Projektstart direkt nach Ausbruch der Coronapandemie im März 2020 ergeben haben, betonten alle Projektpartner die sehr erfolgreiche und vertrauensvolle dreijährige Zusammenarbeit, die maßgeblich zu einer vertieften europäischen und internationalen Integration der georgischen Akkreditierungsbehörde beitragen konnte. 

Projektstart erstes EU Twinning in Ruanda

Am 22.11.2022 fand mit dem ersten Treffen des Steuerungskomitees der offizielle Projektstart des EU Twinning Projekts „Strengthening Rwanda Food and Drug Authority’s regulatory functions related to medicinal products including vaccines“ statt. Deutschland trägt als Junior-Partner in einem Konsortium mit dem Lead-Partner Frankreich und den weiteren Junior-Partnern Belgien und Litauen zur Durchführung des Projekts bei.

Der deutsche Projektbeitrag wird vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) umgesetzt. Das PEI unterstützt die Partnerbehörde, Rwanda Food and Drug Authority, in der Etablierung 

der staatlichen Chargenprüfung von Impfstoffen. Das BfArM unterstützt die Rwanda Food and Drug Authority vor allem durch wissenschaftlich-regulatorische Trainings für die Arzneimittelzulassung.. Das BMWK unterstützt mithilfe der GIZ das PEI und das BfArM in der Durchführung des Projektes.

Ruanda will eine Arzneimittel- und Impfstoffproduktion ansiedeln. Der Impfstoffhersteller BioNTech hat Ruanda als Produktionsstandort für mRNA Impfstoffe in Afrika ausgewählt und hat den Bau einer Fabrik begonnen. Ruanda wurde auch für den Sitz der neugegründeten African Medicines Agency und der African Pharmaceutical Development Foundation ausgewählt. Das Twinning Projekt soll die Rwanda FDA dazu befähigen, die sich ansiedelnde Produktion effektiv, transparent und sicher zu regulieren, um so durch zuverlässige Kontrollen Vertrauen zu schaffen.

Im Rahmen des Projektstarts empfing auch der ruandische Gesundheitsminister Dr. Daniel Ngamije im Beisein vom deutschen Botschafter Dr. Thomas Kurz das Twinning Team, bedankte sich für die Unterstützung und bekräftigte Ruandas Vision und Ambition, Standort für Arzneimittelproduktion mit einem verlässlichen Regulierer zu werden. Das Projekt hat eine Laufzeit von 2 Jahren und ein Budget von 2 Mio. EUR.


Virtuelle Twinning-Seminare des NCP im Herbst 2022


Im Rahmen der Twinning-Seminare am 13., 19. und 20. Oktober 2022 gab der NCP (National Contact Point) für neue und erfahrene Twinner*innen einen Einblick in die Grundlagen, sowie den Prozess der Bewerbung und Umsetzung von EU Twinning-Vorhaben. Im kompakten Einführungstermin wurden den Teilnehmenden die Grundprinzipien von EU Twinning, das Unterstützungsangebot des NCP sowie die Bedeutung der Twinning-Koordinierung in deutschen Behörden vermittelt.

Das Vertiefungsseminar hatte zum Ziel, den Teilnehmenden die Bewerbung und Umsetzung von Twinning-Projekten durch Wissensvermittlung und geteilte Praxiserfahrung zu vereinfachen.

Die Lernziele beinhalteten u.a. folgende Themen: die Einarbeitung in das  EU Twinning-Handbuch und die spezifischen Neuerungen des Updates 2022; eine veranschaulichte Darstellung, wie eine deutsche Behörde sich auf ein Twinning-Projekt bewerben kann und auf welche Unterstützung aus dem Referat EB6 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Antragsstellenden dabei zurückgreifen können. Zudem wurde vermittelt, wie sich Twinner*innen auf ein Auswahltreffen vorbereiten können, wie ein Projekt umgesetzt wird und auf welche rechtlichen Grundlagen es dabei ankommt. Die Teilnehmenden setzten sich aktiv in Gruppen zu den Themen auseinander und bekamen dabei Anleitung von erfahrenen Twinning-Expert*innen aus der Praxis.

Wir als NCP bedanken uns bei allen Teilnehmenden für den regen Austausch und freuen uns, Sie in Zukunft hoffentlich (wieder) bei einer Twinning-Bewerbung begleiten zu dürfen.

Die Agenda der Twinning-Seminare finden Sie hier.

Das nächste Seminar findet voraussichtlich im Frühjahr 2023 statt.

Abschlusskonferenz im Kosovo

Am 14.10.2022 fand die Abschlussveranstaltung des EU-Twinning-Projekts „Assistance for Implementing the Stabilisation and Association Agreement – The EU Services Directive 2006/123/EC” in Pristina statt.

Das Twinning Projekt wurde von November 2020 bis Oktober 2022 von Deutschland zusammen mit dem Lead-Partner Kroatien durchgeführt. Im Laufe des Twinning-Projektes wurde Kosovo dabei unterstützt, die EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EC im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Kosovo umzusetzen.

Die deutschen Expert*innen von Bundes- und Landesebene berieten das kosovarische Handelsministerium dabei vor allem in der Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Der deutsche Beitrag wurde unter Federführung des BMWK und des Projektleiters Dr. Storost durchgeführt.

Der Einheitliche Ansprechpartner soll es kosovarischen Bürgern und ausländischen Unternehmer*innen und Unternehmen im Dienstleistungssektor ermöglichen, notwendige Verwaltungsverfahren für die wirtschaftliche Tätigkeit im Kosovo schnell und effizient Online erledigen zu können.

Als erstes Verfahren veröffentlichte das kosovarische Handelsministerium im März die Registrierung als Rechnungsprüfer*in und Rechnungsprüfgesellschaft. Dieses Verfahren kann nun von Interessenten auf der eKosova Plattform (https://ekosova.rks-gov.net/) genutzt werden. In naher Zukunft will das Handelsministerium das Angebot an Online-Verfahren auf Basis dieser ersten Blaupause ausweiten.

Dadurch verspricht sich Kosovo erleichterten Zugang zum Markt, verstärkten Handel im Dienstleistungssektor und den Abbau bürokratischer Hürden. Außerdem bringen die von Kroatien unterstützten Rechtsanpassungen und die von Deutschland unterstützte Einrichtung des Einheitlichen Ansprechpartners Kosovo näher an den EU Acquis. 

Trotz pandemiebedingter Einschränkungen konnten im Projektverlauf alle Ziele erreicht werden. Die Europäische Kommission erwähnte die erreichten Projektergebnisse positiv im diesjährigen Fortschrittsbericht der EU-Integration Kosovos. Sie stellen einen wichtigen Schritt Kosovos in der Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens mit der EU dar.    

Das Projekt war mit einem Budget in Höhe von 1.000.000 EUR ausgestattet.

Weitere Infos zu dem Twinning Projekt sind in diesem Video zu finden:

https://drive.google.com/file/d/16gmvy6xWRz7s83_d8wcONKsvp9n0eUur/view?usp=drive_web


Veröffentlichung des TAIEX & Twinning Jahresberichts 2021

Die Generaldirektion Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen der Europäischen Kommission hat den TAIEX & Twinning Jahresbericht 2021 veröffentlicht. Dieser ist zum ersten Mal in zwei Formaten verfügbar: als Standard-PDF und als interaktive Website-Version.

2021 liefen 114 Twinning-Projekte. Mit 14 laufenden Twinning Projekten war Georgien am stärksten vertreten als begünstigtes Land, gefolgt von Algerien und Nordmazedonien mit jeweils 9 laufenden Projekten in dem Jahr. Deutschland war auf Rang 5 der aktivsten EU-Länder bei der Umsetzung von Twinning Projekten als Lead oder Partner. Der Bericht zeigt insbesondere beim Technical Assistance and Information Exchange Instrument (TAIEX) ein deutliches Wachstum. Mit 38 % mehr TAIEX-Veranstaltungen und dadurch 54 % mehr mobilisierten Expert:innen und 57 % mehr Teilnehmenden als 2020 wurde bewiesen, dass die Kombination von virtuellen, hybriden und persönlichen Aktivitäten eine größere Reichweite und eine bessere Unterstützung der Reformen der Partner ermöglicht.

In Zusammenarbeit mit der Generaldirektion Internationale Partnerschaften der Europäischen Kommission und dem Dienst für außenpolitische Instrumente waren TAIEX und Twinning auch außerhalb der EU und ihrer unmittelbaren Nachbarschaft weltweit aktiv. Die Zusammenarbeit basiert auf einer bilateralen Basis mit insgesamt 64 Partnern, darunter auch geografisch weit entfernte Länder wie Ecuador, Namibia und Vietnam. Die Ausdehnung der Instrumente kann auf der interaktiven Karte auf der Website des Berichts erkundet werden.

Aktualisierung des Twinning-Handbuchs veröffentlicht

Die EU Kommission hat die Überarbeitung des Twinning-Handbuches (Twinning Manual 2017- Update 2022) veröffentlicht, welche nach Einschätzung des NCPs deutliche Verbesserungen für die Durchführung von Projekten mit sich bringen wird. Das neue Twinning-Handbuch finden Sie hier.

Grundlage für die Anpassungen sind die Lehren aus der COVID-19-Pandemie, Konsultationen mit den Nationalen Kontaktstellen und den EU-Delegationen sowie Rückmeldungen aus den ersten Twinning-Pilotprojekten in den INTPA-Partnerländern.

Das neue Handbuch gilt für alle Projektfiches, die seit dem 01.09.2022 veröffentlicht wurden. Projekte, die vor dem 01.09.2022 veröffentlicht wurden oder sich aktuell in der Umsetzung befinden wenden weiterhin das Handbuch 2017- Update 2020 an.

Des Weiteren läuft das Flexibility Arrangement am 30.09.2022 aus. Laufenden Projekten, die weiterhin digitale Mission durchführen wollen, wird daher von der EU Kommission empfohlen, die laufenden Verträge mittels Addendum zur Durchführung von digitalen Missionen zu ergänzen. Die Vertragsbehörden können außerdem in laufenden Projekten die Regelungen des neuen Handbuches anwenden, solange dies keinen Anstieg des Twinning-Budgets bewirkt und die vertragliche Klarheit mit den Durchführungspartnern gewährleistet ist.

Die Änderungen im neuen Handbuch zielen auf Folgendes ab:

  • Vereinfachung des Textes (hinzugefügte und entfernte Regeln);
  • Verbesserung des Arbeitsablaufs;
  • Harmonisierung der Regeln;
  • Einführung digitaler Flexibilität nach der COVID-19-Pandemie;
  • Berücksichtigung bestimmter Besonderheiten der Twinning-Durchführung in den INTPA-Partnerländern.

Zur leichteren Orientierung finden Sie hier eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen. Der Leitfaden und das aktualisierte FAQ-Dokument sind online auf den EU-Twinning-Webseiten verfügbar.

Der NCP bietet außerdem am 20.09.2022 von 10:00 – 11:00 eine virtuelle Info-Veranstaltung zu den neuen Handbuch-Regeln an (nähere Informationen folgen in Kürze).

Anpassung der Höchstsätze für EU-Tagegelder

Die Generaldirektion Internationale Partnerschaften (GD INTPA) hat neue Tagessätze (Per Diems) veröffentlicht, die ab dem 25. Juli 2022 in Kraft getreten sind. Dies sind Höchstsätze, die an Expertinnen und Experten gezahlt werden können, die im Rahmen eines von der EU finanzierten Vertrages im Auslandseinsatz sind.

Die Tagessätze wurden gemäß dem Beschluss C(2021)35 der Kommission zur Genehmigung der Verwendung von Einheitskosten für Reise-, Unterbringungs- und Aufenthaltskosten im Rahmen einer Maßnahme oder eines Arbeitsprogramms im mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 angepasst. Alle Änderungen können Sie diesem Dokument entnehmen. Bitte beachten Sie, dass nur die blau gekennzeichneten Länder und Sätze angepasst wurden, während die übrigen Sätze seit dem 17. März 2017 unverändert gelten.

Was bedeutet dies für Twinning-Projekte?

  • Die neuen Höchstsätze gelten auch für Twinning-Projekte, die sich in der Vorbereitung befinden.
  • Die Änderungen gelten nicht für bereits laufende Twinning-Projekte. Gemäß Twinning-Handbuch ist festgelegt, dass die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung geltenden Sätze für das jeweilige Projekt maßgeblich sind.
  • Die von der GD INTPA festgelegten Tagessätze sind Höchstsätze, d.h. niedrigere Sätze können in einem Twinning-Vertrag vereinbart und angewandt werden.